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Regionalplanung

Regionalplan Münsterland im Stadtteil Einen, Freckenhorst, Hoetmar, Milte, Müssingen, Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der am 16.12.2013 aufgestellte Reginalplan Münsterland ist im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Ausgabe 17/2014, vom 27. Juni 2014, Seite 334 durch die Landesplanungsbehörde bekannt gemacht worden. Damit ist er nunmehr nach § 14 Landesplanungsgesetz wirksam.
Mit der Bekanntmachung ist der bisherige Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland - Teile 1 bis 3 von 1996/97 in weiten Teilen nicht mehr wirksam.
Bis zum Eintreten der Rechtskraft der noch zu erarbeitenden sachlichen Teilabschnitte für das Thema Energie und für den Rohstoff Kalkstein bleiben allerdings die textlichen und zeichnerischen Darstellungen des bisherigen Regionalplanes einschließlich der Regionalplanänderungen zu diesen Themenfeldern weiterhin gültig.

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Bezirksregierung unter http://www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/Dez_32_Regionalplan-2012/Regionalplan_Muensterland/index.html einsehbar.

Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Frau Pascale Schembecker, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: pascale.schembecker@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 27.06.2014, Rechtswirksamkeit gem. § 14 LPlG

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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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