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Titelgrafik

Bebauungsplan in der Öffentlichkeitsbeteiligung

1.29 "Lebensmittelvollsortimenter Gallitzinstraße" im Stadtteil Warendorf

Öffentlichkeitsbeteiligung

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zur Realisierung eines Lebensmittelvollsortimenters im nördlichen Kernstadtgebiet Warendorfs soll der Bebauungsplan Nr. 1.29 „Lebensmittelvollsortimenter Gallitzinstraße“  im Verfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB aufgestellt werden. Die im Plangebiet bestehende „Gallitzinpassage“, welche ein Gebäudekomplex mit mehreren, kleineren Ladenlokalen und eine vorgelagerte Stellplatzfläche umfasst, soll aufgrund überwiegend vorhandener Leerstände abgebrochen werden. Entsprechend den Entwicklungsabsichten des Grundstückseigentümers wird für diesen Bereich die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit ergänzender Bäckerei-Filiale auf einer Verkaufsfläche von bis zu 1.900 m² und einer dazugehörigen Stellplatzanlage angestrebt. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1.05 A B / 2. Änderung „Nördliche Stadterweiterung“ (Blatt 1) setzt für den Bereich des Vorhabens ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Ladengebiet“ fest. Hiernach sind innerhalb der Baugrenzen derzeit nur Einzelhandelsbetriebe mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m² zulässig. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.900 m² sind demnach zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Das Planungsrecht soll in Form eines Bebauungsplanes gemäß §§ 2 ff. BauGB geschaffen werden.

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt 61 - Stadtentwicklung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.



TexthinweisBesondere Hinweise zur aktuellen Beteiligung:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.29 \"Lebensmittelvollsortimenter Gallitzinstraße\"
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligungszeitraum: 12.03.2024 - 14.04.2024


Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 den Bebauungsplanentwurf Nr. 1.29 mit dem dazugehörigen Begründungstext und Umweltbericht angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die im Plangebiet bestehende „Gallitzinpassage“, welche ein Gebäudekomplex mit mehreren, kleineren Ladenlokalen und eine vorgelagerte Stellplatzfläche umfasst, soll abgebrochen werden. Stattdessen wird für diesen Bereich die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von rund 1.900 m² angestrebt. Insgesamt nimmt der Standort eine zentrale Bedeutung in der Nahversorgungssituation der nördlichen Warendorfer Wohngebiete wahr. Auch gemäß dem aktuellen Einzelhandelskonzept der Stadt Warendorf aus dem Jahr 2018 ist die Planung eines Lebensmittelvollsortimenters an diesem Standort, insbesondere hinsichtlich des neuen Wohngebietes „Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord“, zu unterstützen.

Die Online-Beteiligung der Öffentlichkeit findet in dem oben genannten Beteiligungszeitraum statt. Innerhalb dieser Frist können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben.

Die Planunterlagen sind im gleichen Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Warendorf, Amt 61 – Stadtplanung, im Verwaltungsgebäude Freckenhorster Str. 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausgelegt. Hier kann Ihre Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. (Dienststunden: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung).

Im Rahmen der Beteiligung sind umweltbezogene Daten in Form der Planbegründung nebst Umweltbericht, Artenschutzprüfung Stufe 1, allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls, schalltechnischem Gutachten und Verkehrsuntersuchung öffentlich einsehbar. Darüber hinaus werden die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.



Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Jan Genke, Telefon: 02581-541612, E-Mail: jan.genke@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 15.06.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.06.2023 - 06.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 12.03.2024 - 14.04.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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