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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

5.06 "Östliche Ortserweiterung Milte" im Stadtteil Milte

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zur Schaffung von Wohnbauland und gewerblichen Bauflächen soll im Warendorfer Ortsteil Milte der Bebauungsplan Nr. 5.06 für das Gebiet „Östliche Ortserweiterung Milte“ nach den Verfahrensvorschriften des § 2ff. BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplans mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 17.10.2022 im Maßstab 1:5.000 dargestellt.

Der Rat der Stadt Warendorf hat den Bebauungsplan Nr. 5.06 am 23.02.2023 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte am 06.04.2023 im Amtsblatt Nr. 5/2023 der Stadt Warendorf.

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 5.06

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 16.02.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.02.2019 - 01.03.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 12.07.2021 - 15.08.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.04.2022 - 24.04.2022, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
  • 12.12.2022 - 01.01.2023, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
  • 23.02.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.04.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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