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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

1.17 / 1. Änderung für das Gebiet "An der Tönneburg" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Die St. Vincenz-Gesellschaft mbH aus Ahlen plant in Warendorf die Errichtung eines Wohngebäudes für das offene dezentrale Wohnen als Angebot der Behindertenhilfe. Die Gesellschaft betreibt im Kreis Warendorf verschiedene Krankenhäuser und Betreuungseinrichtungen zur stationären und ambulanten Hilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sowie der Aktion Mensch. Gemäß dem Betreuungskonzept der sozialen Inklusion soll das Zusammenleben von gesunden und kranken Menschen bzw. von Menschen mit und ohne Behinderung in einem Wohnviertel gefördert werden.

Zur Anordnung einer Gemeinschaftsfläche für soziale Zwecke an der Dr.-Rau-Allee/Dr.-Hans-Kluck-Straße ist der Bebauungsplan Nr. 1.17/1. Änderung für das Gebiet "An der Tönneburg" mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt worden. Hierbei wurde das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 14.02.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.11.2013 - 29.11.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB
  • 11.11.2013 - 29.11.2013, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 03.02.2014 - 03.03.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 03.04.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.04.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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