Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3.21 Nördlich alter Friedhof Freckenhorst im Stadtteil Freckenhorst
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur innerörtlichen wohnbaulichen Entwicklung von Freckenhorst ist der Bebauungsplan Nr. 3.21 für das Gebiet "Nördlich Alter Friedhof Freckenhorst" mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt worden. Hierbei wurde das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 13.09.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 07.01.2013 - 06.02.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 24.01.2013, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
- 03.04.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 11.04.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung