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Flächennutzungsplan in Bearbeitung

25. Änderung "Sonderstandort August-Wessing-Damm" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 25. Änderung „Sonderstandort August-Wessing-Straße" des Flächennutzungsplanes 2010 beschlossen.

Zur Steuerung des Einzelhandels am „Sonderstandort August-Wessing-Damm“ empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes gem. § 9 Abs. 2a BauGB Nr. 2.53 „Sonderstandort August-Wessing-Damm“, in dem gemäß den Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Warendorf zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente ausgeschlossen werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf aus dem Jahr 2010 stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.53 die Sondergebiete SO 7 und SO 8 dar (siehe Anlage 2). Textlich werden für das SO 7 und SO 8 konkrete Vorgaben zu den zulässigen Verkaufsflächen (VKF) sowie der Anzahl der zulässigen Betriebe getroffen und auch zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente vorgesehen. 

Aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf in der derzeitigen Fassung entwickelte qualifizierte Bebauungspläne würden bei Schaffung von Planungsrecht für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept und infolgedessen auch den Zielen der Raumordnung im Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) widersprechen.

Auf Basis der rechtlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes empfiehlt die Verwaltung zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente am Sonderstandort „August-Wessing-Damm“ auszuschließen. Infolgedessen soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 2.53 auch der Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf geändert werden.

In der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderstandort August-Wessing-Damm“ ist die Darstellung des gesamten Plangebietes als „Sondergebiet für Handelsbetriebe mit nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten sowie für Dienstleistungsbetriebe“ geplant.

Die Sondergebiete SO7 und SO8 werden zu einem Sondergebiet SO7 zusammengefasst.

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt 61 Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten angezeigten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Nathanael Stolte, Telefon: 02581-541625, E-Mail: nathanael.stolte@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 21.03.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

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Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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