Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
FNP 1980 / 095. Änderung "Werksgelände Brinkhaus" im Stadtteil Freckenhorst
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Die 95. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 3.30 für das Gebiet "Werksgelände Brinkhaus in Freckenhorst" beinhaltet die Umwandlung einer gewerblichen und gemischten Baufläche in ein Sondergebiet "Großflächiger Einzelhandel / Nahversorgung" mit einer Verkaufsfläche von max. 1.950 m² und in eine Wohnbaufläche sowie Ausweisung einer öffentlichen Parkplatzanlage für den ruhenden Verkehr.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 30.06.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 08.08.2005 - 26.08.2005, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 18.08.2005, Bürgerversammlung
- 17.03.2008 - 18.04.2008, Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 18.06.2008, Planfeststellungsbeschluss
- 31.10.2008, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Umweltbericht