Flächennutzungsplan in Bearbeitung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf (Delegation gem. § 60 Abs. 2 GO NRW) hat in seiner Sitzung am 22.12.2020 die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dauerkleingartenanlage Fischerstraße“ im Verfahren gemäß §§ 2 ff BauGB beschlossen. Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 die Änderung des Titels von "Kleingartenanlage Fischerstraße" zu "Grabeland Fischerstraße" beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB, nordwestlich der Warendorfer Kernstadt, nördlich der Bebauung der Fischerstraße und südlich der Ems. Der ca. 4,5 ha große Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 895, 896, 898, 1438 und das Flurstück 1439 in Flur 11, Gemarkung Warendorf. Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.51 „Grabeland Fischerstraße“ erfolgen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Die Festsetzung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Grabeland“ zur Absicherung der Grabelandflächen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfordert eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird in Warendorf durch das Projekt „Neue Ems“ der Flussverlauf der heutigen Ems verbreitert und umgestaltet. Hierfür werden unter anderem Flächen für eine Sekundäraue und den Hochwasserschutz benötigt, welche teilweise im Bereich der derzeit planungsrechtlich nicht gesicherten Gärten („Grabeland“) umgesetzt werden sollen. Östlich angrenzend konnten jedoch seitens der Stadt Warendorf Flächen erworben werden, so dass nun die Möglichkeit besteht, die bisherigen Grabeländer neu zu ordnen und planungsrechtlich abzusichern.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt 61 Stadtentwicklung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten angezeigten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Geltungsbereich
Ansprechperson
- Herr Jan Genke, Telefon: 02581-541612, E-Mail: jan.genke@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 22.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 26.06.2023 - 06.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Frühzeitige Beteiligung (26.06.2023-06.08.2023)