Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf hat am 22.12.2020 in seiner durch den Rat gem. § 60 Abs. 2 GO NRW delegierten Entscheidungskompetenz die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 beschlossen. Der rund 9,9 ha große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 31, 65, 152 sowie Teile der Flurstücke 171 und 287, Flur 38 der Gemarkung Warendorf. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan vom 09.05.2022 im Maßstab 1:5.000 zu entnehmen. Die Änderung wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.26 "Sondergebiet Reit- und Fahrverein westlich der B475" im Regelverfahren gem. §§ 2ff BauGB durchgeführt.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan 30. FNP-Änd.
Ansprechperson
- Herr Jannis Reppenhorst, Telefon: 02581/54-1624, E-Mail: jannis.reppenhorst@warendorf.de
- Frau Pascale Schembecker, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: pascale.schembecker@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 22.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.11.2021 - 03.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 12.12.2022 - 15.01.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 10.06.2023, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB