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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

FNP 2010 / 008. Änderung "Alter Kindergarten / alte Feuerwehr Einen" im Stadtteil Einen

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der in Einen an der Bartholomäusstraße gelegene Kindergarten „Zwergenland“ wird in diesem Jahr aufgegeben und durch einen Anbau an die benachbarte Grundschule ersetzt.

Das derzeitige Kindergartengrundstück besitzt eine Größe von ca. 2.000 m² und befindet sich – als Hinterlieger der Bartholomäuusstraße – an der nahen Talkante der Emsaue. Es ist beabsichtigt, die Fläche nach Abriss des Pavillons für eine Bebauung mit 2 bis 3 Einfamilienhäusern zu veräußern.

Planungsrechtlich befindet sich das Areal innerhalb des Gebietes der Satzung zur Abgrenzung des Innenbereichs gemäß § 34 Baugesetzbuch, wonach Wohnbauvorhaben bei gesicherter Erschließung zulässig sind. Im Flächennutzungsplan besteht bisher die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche „Kindergarten“, an die sich im Osten die Fläche „Kirche“ und „Pfarrheim“ sowie im Norden und Westen die Wohnbauflächen der Bartholomäusstraße anschließen.

Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens soll die Kindergartenfläche im Rahmen einer 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Entsprechend wird auf dem Schulgelände die Ausweisung „Kindertagesstätte“ ergänzt.

Des Weiteren befindet sich westlich der Schulsporthalle auf einer Fläche von ca. 600 m² das ehemalige Feuerwehrgerätehaus des Ortes. Aufgrund des Neubaus der Feuerwache am Streinen Esch kann dieses Grundstück ebenfalls veräußert werden. Da sich im Umfeld das erwähnte Schulgelände sowie die Gaststätte „Westfälischer Hof“ befinden, können hier auch andere Folgenutzungen als das Wohnen in Betracht kommen. Insofern sollte das Areal als gemischte Baufläche an die entlang der Bartholomäusstraße ausgewiesene Mischbaufläche angeschlossen werden.

Da die Grundzüge der Flächennutzungsplanung durch die dargestellten kleinräumigen Nutzungsverschiebungen nicht berührt werden, kann die 8. FNP-Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Insofern erfolgt nach dem Aufstellungsbeschluss sogleich die öffentliche Auslegung des Planentwurfs.

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Frau Doris Krause, Telefon: 02581/54-1610, E-Mail: doris.krause@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 02.02.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.02.2012 - 27.03.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 06.03.2012, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
  • 28.06.2012, Planfeststellungsbeschluss
  • 17.08.2012, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB

Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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