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Titelgrafik

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

4.15 "Weidkamp" im Stadtteil Hoetmar

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Die Stadt Warendorf beabsichtigt im Ortsteil Hoetmar ein neues Wohngebiet zu entwickeln, um den aktuellen Bedarf an Wohnraum zu decken. Das Plangebiet zur Ausweisung neuer Wohnbaufläche soll nun angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4.13 „Lindenstraße 2“ entwickelt werden. Hierdurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehende Bebauung der Straße „Weidkamp“ in östliche Richtung zu arrondieren.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 18.02.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.05.2021 - 08.06.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 11.10.2021 - 14.11.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 21.02.2022 - 06.03.2022, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
  • 19.05.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 13.06.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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