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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

FNP 2010 / 006. Änderung "Umzonung von gewerblichen Bauflächen in Landwirtschaftsflächen" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zur Anpassung an den aktuellen Regionalplan Münsterland ist für den Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf ein 6. Änderungsverfahren durchzuführen. Hierbei ist die Darstellung von „Gewerbliche Baufläche“ in „Fläche für die Landwirtschaft“ zu ändern.

Der Rat  der  Stadt Warendorf  hat in seiner  Sitzung am  12.05.2016  den  folgenden Beschluss gefasst:

„Zur Anpassung an den aktuellen Regionalplan Münsterland ist für den Flächen-nutzungsplan der Stadt Warendorf ein 6. Änderungsverfahren durchzuführen. Hierbei ist die Darstellung von „Gewerbliche Baufläche“ in „Fläche für die Landwirtschaft“ zu ändern. Die Grenzen der Änderungsbereiche sind in Übersichtsplänen vom 11.03.2016 im Maßstab 1:10.000 dargestellt.“

Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates fasste in seiner Sitzung am 27.10.2016 den ergänzenden Beschluss, die Abgrenzung der Änderungsbereiche zu korrigieren:

„Die geänderte Gebietsabgrenzung wird zum Gegenstand des 6. FNP-Änderungsverfahrens. Die neuen Grenzen der Änderungsplanung sind in Übersichtsplänen vom 06.09.2016 im Maßstab 1: 5.000 dargestellt.“ 

Der genannten Übersichtspläne vom 06.09.2016 sind dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt.

Hintergrund der Planung ist die Anpassung der Darstellungen des Warendorfer Flächennutzungsplanes an die Aussagen des Regionalplanes Münsterland der Bezirksregierung Münster aus dem Jahre 2014, der die Ziele der Raumordnung für die Kommunen vorgibt. Im vorliegenden Fall ist aufgrund seinerzeit aktualisierter Bedarfsberechnungen der Bezirksregierung die Rücknahme der Ausweisung Gewerblicher Bauflächen in einer Größenordnung von 30 Hektar erforderlich. Diese soll im Westen und Osten der Kernstadt Warendorf vorgenommen werden. Stattdessen erfolgt nunmehr die Darstellung von Landwirtschaftsflächen.  

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 12.05.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.08.2017 - 22.09.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.04.2019 - 26.05.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.07.2021 - 15.08.2021, Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 23.12.2021, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB

Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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