Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1.04 / 1. vereinf. Änderung zwischen Dreibrückenstr. und Flurstr. im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 1.04 / 1. vereinfachte Änderung
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 16.12.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 08.05.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 16.05.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 1.04 zwischen Dreibrückenstr. und Flurstr.
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Planbegründung
Begründung
- Planbegründung