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Planungskonzept

Einzelhandels- und Zentrenkonzept im Stadtteil Warendorf, Einen, Freckenhorst, Hoetmar, Milte, Müssingen

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Das kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Warendorf ist ein mittel- bis langfristiges Instrument zur Steuerung der Einzelhandelsstruktur im gesamten Stadtgebiet. Es beinhaltet eine Strukturanalyse über die gesamtstädtische Einzelhandelssituation sowie die daraus resultierenden Empfehlungen und Zielvorstellungen für die weitere Entwicklung. Es beschäftigt sich sowohl mit der Sicherung der Nahversorgung als auch mit der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel vor dem Hintergrund der Stärkung der Versorgungszentren in den Ortsteilen.

Inhalt

Das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt eine Fortschreibung des im Jahre 2007 durch das Planungsbüro Junker und Kruse, Dortmund erarbeiteten Konzeptes dar. Seitdem haben sich die Einzelhandelsstrukturen in der Stadt weiterentwickelt, bundesrechtliche und landesplanerische Vorgaben wurden aktualisiert, u. a. auch hinsichtlich des Begriffsinhalts sowie der Abgrenzungsmethodik zentraler Versorgungsbereiche. Des Weiteren stehen die übergeordneten Angebots‐ und Nachfragestrukturen des Einzelhandels unter dem Einfluss gesellschaftlicher Entwicklungen sowie der Dynamik des E‐Commerce. Aus diesem Grunde erfolgte im Jahre 2018 eine Fortschreibung des Konzeptes durch das Büro Stadt‐ und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln.

Das rund 38.000 Einwohner zählende Warendorf wird landesplanerisch als Mittelzentrum eingestuft. Die Stadt ist neben der Kernstadt in fünf Ortsteile zu differenzieren, die durch unterschiedliche Siedlungsmuster und ‐dichten geprägt sind. Die Einzelhandelsposition Warendorfs wird durch die Wettbewerbsbeziehungen zum leistungsstarken Oberzentrum Münster geprägt. Auch bestehen Wettbewerbsbeziehungen zu den nächstgelegenen Mittelzentren Ahlen, Oelde, Beckum und Rheda‐Wiedenbrück.

Das Kerneinzugsgebiet des Einzelhandels in Warendorf beschränkt sich unter Berück-sichtigung des Wettbewerbsumfelds auf das eigene Stadtgebiet. Den Warendorfer Einwohnern steht ein einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial von insgesamt ca. 219,1 Mio. EUR zur Verfügung. Einzelne Betriebe und Standortlagen strahlen über das Stadtgebiet hinaus. Dabei sind insbesondere Anbindungsintensitäten der Einwohner von Sassenberg, Ennigerloh, Beelen und Everswinkel zu nennen, die im Rahmen einer Kundenwohnort-erhebung dokumentiert wurden.

Die Einzelhandelsausstattung der Stadt umfasst aktuell insgesamt 234 Betriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 90.370 m² und einer Bruttoumsatzleistung von ca. 234,1 Mio. EUR (im Jahr 2017). Das größte flächenbezogene Angebot der Stadt wird durch die Warengruppe Bau‐, Gartenbedarf, Autozubehör bereitgehalten, gefolgt von Nahrungs‐ und Genussmitteln. Ebenfalls hohe Bedeutung haben die Warengruppen Bekleidung/Schuhe/Schmuck sowie Möbel/Einrichtung. Der Verkaufsflächenanteil des großflächigen Einzelhandels beträgt rund 62 % und ist somit im interkommunalen Vergleich als durchschnittlich zu bewerten.

Der derzeitige Einzelhandelsbestand kann mit Daten aus dem Jahr 2007 verglichen werden. Dabei sind ein deutlicher Rückgang der Betriebszahl und ein unterproportionaler Rückgang der Verkaufsflächen zu verzeichnen. Eine deutliche nominale Umsatzsteigerung des Warendorfer Einzelhandels stellt preisbereinigt etwa eine Stagnation des Umsatzes seit 2007 dar.

Von dem einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial in der Stadt Warendorf werden durch den ansässigen Einzelhandel aktuell ca. 74 % gebunden (ca. 161,7 Mio. EUR). Mit auswärtigen Kunden wird ein Umsatzanteil von ca. 31 % erzielt. Der Kaufkraftabfluss aus der Stadt Warendorf bewegt sich über alle Einzelhandelsbranchen in einer Größenordnung von ca. 57,4 Mio. EUR (ca. 26 % der in Warendorf zur Verfügung stehenden Kaufkraft).

Die Einzelhandelszentralität von etwa 106,8 stellt dar, dass der Einzelhandelsumsatz in Warendorf die Kaufkraft der Bewohner übersteigt und tendenziell durch Kaufkraftzuflüsse gestärkt wird. Warengruppenspezifisch variiert die Zentralität jedoch zwischen ca. 55 % im Bereich Elektrowaren und rund 145 % in der Warengruppe Blumen, Zoobedarf.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Einzelhandelsausstattung und Marktpositionierung in Warendorf ergeben sich in zwei Szenarien einer rückläufigen sowie einer stagnierenden Bevölkerungsentwicklung rechnerische Entwicklungsspielräume, die sich branchenbezogen unterscheiden. Die größten Ausbaupotenziale ergeben sich in den Branchen Bekleidung, Schuhe, Schmuck und Elektrowaren.

Für die Stadt Warendorf wurde ein Zentrenkonzept entwickelt, das zwei zentrale Versorgungsbereiche unterscheidet: Das Hauptzentrum Innenstadt und das Nah-versorgungszentrum Freckenhorst.
Im Rahmen der Entwicklung des Zentrenkonzepts wurden folgende Ziele formuliert:

- Stabilisierung der mittelzentralen Versorgungsfunktion

- Stärkung des Warendorfer Hauptzentrums Innenstadt

- Stärkung des Nahversorgungszentrums Freckenhorst

- Schutz der wohnungsnahen Versorgung

- Vermeidung zentrenschädigender Einzelhandelsentwicklungen an sonstigen Standorten

Die Analyse konnte aufzeigen, dass die Attraktivität und Ausstrahlungskraft des Warendorfer Einzelhandels primär auf der Ausstattung und Leistungsfähigkeit des innerstädtischen Einzelhandels beruht. Jedoch wird die Innenstadt insbesondere durch die leistungsfähige Fachmarktagglomeration am August‐Wessing‐Damm unter intensiven Wettbewerbsdruck gesetzt. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass im altstädtischen Bereich derzeit keine Flächen zur Verfügung stehen, die die Ansiedlung vergleichbarer Fachmärkte ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wurden drei potenzielle innerstädtische Entwicklungs-standorte diskutiert. Durch die inhaltliche Verzahnung und strategische Zusammenarbeit von Stadtplanung, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing sollten zukünftig alle Entwicklungs- potenziale des zentrenrelevanten Einzelhandels in der Innenstadt gebündelt werden. Maß-geblich dafür sind einerseits eine konsequente restriktive Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben außerhalb der Innenstadt (bzw. an nicht siedlungsintegrierten Standorten), andererseits die flexible markt‐ und nachfragegerechte städtebauliche und immobilien- wirtschaftliche Fortentwicklung der Innenstadt.

Zur Sicherung und Stärkung der städtebaulich integrierten Versorgungszentren ist eine konsequente bauleitplanerische Steuerung der Einzelhandelsentwicklung – insbesondere hinsichtlich der Standorte mit nahversorgungs‐ sowie zentrenrelevanten Sortimenten – erforderlich. So kommt der Reglementierung nahversorgungs‐ und zentrenrelevanter Sorti- mente an Standorten außerhalb der abgegrenzten, städtebaulich integrierten Versorgungs-bereiche in Anbetracht der gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuchs in Verbindung mit den Vorgaben des LEP NRW eine Schlüsselrolle für eine städtebaulich ausgerichtete Einzelhandels‐ und Standortentwicklung zu.

Der Rat der Stadt Warendorf hat mit Verabschiedung der vorliegenden Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in seiner Sitzung am 21.11.2018 die Aktualisierung der Zentrenhierarchie und die veränderten Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche, die aktualisierte „Warendorfer Sortimentsliste“ sowie die übergeordneten Ziele der Einzelhandelsentwicklung beschlossen. Gleichermaßen wird die Umsetzung der Handlungsempfehlungen, speziell zur Stabilisierung der zentralen Versorgungsbereiche, durch Stadtplanung und Wirtschaftsförderung wie bisher weiterverfolgt.

 




Ansprechperson

  • Frau Pascale Schembecker, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: pascale.schembecker@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 14.06.2007, Ratsbeschluss

Bezüge zu anderen Planverfahren


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Grundlagen der Stadtplanung

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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