Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
0.01 Franziskanerkloster im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Hauptziel der Planung ist es, den Klosterbereich einer gemischten Wohnnutzung zuzuführen. Die Klostergebäude und die Kirche sollen in der heutigen Form erhalten bleiben.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 13.03.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 16.06.2008 - 18.07.2008, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 11.09.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 31.10.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- FNP 1980 / 002. Anpassung des FNP an den B-Plan. Nr. 0.01
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung