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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

4.13 Lindenstraße 2 im Stadtteil Hoetmar

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 16.09.2004 den Beschluss gefasst, zur wohnbaulichen Eigenentwicklung des Ortsteils Hoetmar für das Gebiet "Lindenstrasse 2" den Bebauungsplan Nr. 4.13 aufzustellen. Der Flächennutzungsplan der Stadt, der für das Areal z.Zt. Landwirtschaftsflächen ausweist, soll im Parallelverfahren entsprechend geändert werden (93. Änderungsverfahren).
Nach Korrekturen des Zuschnitts der Plangebiete in den folgenden Jahren fasste zuletzt der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 15.04.2010 den Beschluss zur derzeitigen Plangebietsgröße.
Die neuen Plangebietsgrenzen sind im unten aufgeführten Übersichtsplan dargestellt.



Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 16.09.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.09.2009, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.04.2010 - 21.05.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 02.08.2010 - 01.09.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 23.09.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.01.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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