Sie befinden sich hier: Startseite > Leben in Warendorf > Planen, Bauen & Wohnen > Bauordnung & Stadtplanung


Titelgrafik

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

3.04 / 1. Änderung "Groneweg/Weidbrake" im Stadtteil Freckenhorst

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Bebauungsplan Nr. 3.04 für das Gebiet „Groneweg/Weidbrake“ wird in einem Teilbereich im Verfahren gem. § 13 a BauGB in einem 1. Änderungsverfahren überarbeitet. Mit der Aufstellung wird das Ziel verfolgt, die bestehenden Gebäude baurechtlich abzusichern und zeitgemäße Erweiterungs- oder Nachverdichtungsoptionen zu ermöglichen.

Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 07.02.2017 im Maßstab 1: 2.500 dargestellt.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 30.03.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.12.2017 - 31.01.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.07.2018 - 17.08.2018, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 11.10.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 18.01.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

Was ist ...

 Weitere Links
Link-Bild Übersicht Verfahrensablauf

Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

Behörden
 Behördenportal  (Passwort erforderlich)


Service-Navigation