Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Umwandlung einer Kinderspielplatzfläche am Bussardweg in eine Wohnbaufläche soll der Bebauungsplan Nr. 2.27 einer 5. Änderung unterzogen werden. Hierbei wird das Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 24.10.2016 im Maßstab 1: 2.500 dargestellt.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 2.27 / 5. Änderung
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 16.12.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 06.03.2017 - 05.04.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 18.05.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 02.06.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung