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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2.45 / 1.Änderung "Westlich Friedhof Warendorf" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Bebauungsplan 2.45 / 1. Änderung „Westlich Friedhof Warendorf“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.

Gegenstand der Änderung sind folgende zwei Anpassungen:
• Durch die Festsetzung von Höhenpunkten, die der der Bauleitplanung nachgelagerten Straßenendausbauplanung entstammen, soll gewährleistet werden, dass sich die Gebäudehöhen nach der Höhe der Straßenendausbaus richten. Somit wird sichergestellt, dass zukünftige Bauherren die planerisch zulässige Gebäudehöhe (diese bleibt gegenüber dem Ursprungsplan 2.45 unverändert) einhalten bzw. in vollem Umfang ausschöpfen können.
• Um den künftigen Bauherren eine bessere Ausnutzung der Grundstücke zu ermöglichen, soll ein Baufeld im Planbereich WA3 (im direkten Grenzbereich zum Friedhof) bis auf einen Abstand von 3m an die Erschließungsstraße herangeschoben werden. Die Baufeldtiefe von 13m selber wird beibehalten.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 07.07.2016, Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss
  • 01.08.2016 - 02.09.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.10.2016 - 18.11.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.12.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.12.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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