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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2.42 "Eichelhäherweg / Dohlenweg" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zur Neuordnung einer überbaubaren Fläche und deren Erschließung am Dohlenweg soll der Bebauungsplan Nr. 2.42 für das Gebiet "Eichelhäherweg/Dohlenweg" mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang soll der hier ausgewiesene öffentliche Kinderspielplatz aufgegeben werden. Die Planaufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 08.11.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.01.2013 - 13.02.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 13.03.2017 - 12.04.2017, Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 10.07.2017 - 24.07.2017, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
  • 14.09.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.10.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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