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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2.38 Sondergebiet Einzelhandel an der Andreasstraße / Brinkstraße im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Die Grundstückseigentümerin beabsichtigt auf ihrem Grundstück Gemarkung Warendorf, Flur 11, Flurstück 1330 (Brinkstraße 34) den bestehenden Einzelhandelsbetrieb des Lebensmittel-Discounters Lidl hinsichtlich seiner Verkaufsfläche von 820 m² auf 1050 m² zu erweitern. Hierfür ist die Umzonung des in diesem Bereich festgesetzten Mischgebietes in ein Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung notwendig.
Der Rat der Stadt Warendorf hat für das Projekt in seiner Sitzung am 17.12.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.38 für das "Sondergebiet Einzelhandel an der Andreasstraße / Brinkstraße" beschlossen.

Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 17.12.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.03.2011 - 15.04.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.04.2011, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
  • 23.05.2011 - 10.06.2011, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 14.07.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.08.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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