Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2.36 Südlich August-Wessing-Damm zwischen Barentiner Straße und Wilhelmstraße im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 23.09.2010 den Beschluss gefasst, zur Umwandlung des Gewerbegebietes der ehemaligen Firma Knubel in ein Mischgebiet den Bebauungsplan Nr. 2.36 aufzustellen und hierbei das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB anzuwenden.
Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates hat am 07.07.2010 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Plangebietsgrenzen sind im unten aufgeführetn Übersichtsplan dargestellt.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates hat am 07.07.2010 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Plangebietsgrenzen sind im unten aufgeführetn Übersichtsplan dargestellt.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 23.09.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 01.08.2011 - 31.08.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 29.09.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 28.10.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung