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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

6.09 "Feuerwehrgerätehaus nördlich Streinen Esch" im Stadtteil Einen

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Ziel der eingeleiteten Bauleitplanung ist es, eine ca. 0,25 ha große landwirtschaftlich genutzte Fläche östlich der Einener Straße (L 548) und nördlich des Wohngebietes Streinen Esch einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Feuerwehr" zuzuführen, um an dieser Stelle ein neues Feuerwehrgerätehaus errichten zu können.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 24.09.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 01.03.2010 - 01.04.2010, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 08.03.2010 - 26.03.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.03.2010, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
  • 17.05.2010 - 18.06.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 08.07.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.09.2010, Öffenliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) BauGB (Rechtskraft)

Parallelverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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