Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2.08 2. Änderung im vereinfachten Verfahren im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Ziel des Änderungsplanes ist die Verschiebung der hinteren Baugrenze und damit die Ermöglichung einer rückwärtigen Bebauung des relativ tiefen Grundstücks.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 04.03.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 12.07.2010 - 09.08.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 23.09.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 01.10.2010, Öffenliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) BauGB (Rechtskraft)
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Schallgutachten