Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2.32 / 2. Änderung Gewerbegebiet "Am Hellegraben" im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Hauptziel der eingeleiteten Bauleitplanung ist es, die in dem Gewerbegebiet festgesetzte Beschränkung der Art des Betriebes auf "Straßenmeisterei" aufzugeben und das Gewerbegebiet nach dem sogenannten Abstandserlass zu gliedern. Unter anderem sollen Einzelhandelsbetriebe unzulässig sein.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihne die untengennannten Ansprechpartner/- innen gerne zur Verfügung.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihne die untengennannten Ansprechpartner/- innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 26.03.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 14.04.2009 - 18.05.2009, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 24.06.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 24.07.2009, Öffenliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) BauGB (Rechtskraft)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 2.32 / 1. Änderung und Ergänzung Gewerbegebiet "Am Hellegraben"
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung