Sie befinden sich hier: Startseite > Leben in Warendorf > Planen, Bauen & Wohnen > Bauordnung & Stadtplanung


Titelgrafik

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

1.26 Sondergebiet Reit- und Fahrverein westlich der B475 im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf hat am 22.12.2020 in seiner durch den Rat gem. § 60 Abs. 2 GO NRW delegierten Entscheidungskompetenz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.26 "Sondergebiet Reit- und Fahrverein westlich der B475" im Regelverfahren gem. §§ 2ff BauGB beschlossen. Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 09.05.2022 im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird die erforderliche 30. Flächennutzungsplanänderung parallel durchgeführt.

 

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 1.26

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 22.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.11.2021 - 03.01.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 12.12.2022 - 15.01.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 23.02.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.04.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

Was ist ...

 Weitere Links
Link-Bild Übersicht Verfahrensablauf

Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

Behörden
 Behördenportal  (Passwort erforderlich)


Service-Navigation