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Flächennutzungsplan in Bearbeitung

FNP 2010 / 018. Änderung "Sondergebiet Gallitzinstraße" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Die im nördlichen Kernstadtgebiet Warendorfs bestehende „Gallitzinpassage“, welche ein Gebäudekomplex mit mehreren, kleineren Ladenlokalen und eine vorgelagerte Stellplatzfläche umfasst, soll aufgrund überwiegend vorhandener Leerstände abgebrochen werden. Gemäß den Entwicklungsabsichten des Grundstückseigentümers wird für diesen Bereich die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.900 m2 angestrebt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf ist seit dem 08.07.2010 gültig. Die im Bereich der Planung greifende Darstellung des Flächennutzungsplanes stellt den Bereich als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Ladengebiet“ dar. Überdies ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan mit einer Altablagerung (Nr. 50148) gekennzeichnet.

Zur Realisierung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.900 m2 ist für diesen Bereich die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Durch die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Warendorf aus dem Jahr 2010 soll die bestehende Sonderbaufläche S14 mit der Zweckbestimmung „Ladengebiet“ zu einem Sondergebiet SO9 mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel / Nahversorgung, Verkaufsfläche max. 1.900 m2 VK“ umgewandelt werden.

Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Herr Jan Genke, Telefon: 02581-541612, E-Mail: jan.genke@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 25.06.2020, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.07.2023 - 06.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 12.03.2024 - 14.04.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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