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Bebauungsplan in Bearbeitung

1.29 "Lebensmittelvollsortimenter Gallitzinstraße" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zur Realisierung eines Lebensmittelvollsortimenters im nördlichen Kernstadtgebiet Warendorfs soll der Bebauungsplan Nr. 1.29 „Lebensmittelvollsortimenter Gallitzinstraße“  im Verfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB aufgestellt werden. Die im Plangebiet bestehende „Gallitzinpassage“, welche ein Gebäudekomplex mit mehreren, kleineren Ladenlokalen und eine vorgelagerte Stellplatzfläche umfasst, soll aufgrund überwiegend vorhandener Leerstände abgebrochen werden. Entsprechend den Entwicklungsabsichten des Grundstückseigentümers wird für diesen Bereich die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit ergänzender Bäckerei-Filiale auf einer Verkaufsfläche von bis zu 1.900 m² und einer dazugehörigen Stellplatzanlage angestrebt. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1.05 A B / 2. Änderung „Nördliche Stadterweiterung“ (Blatt 1) setzt für den Bereich des Vorhabens ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Ladengebiet“ fest. Hiernach sind innerhalb der Baugrenzen derzeit nur Einzelhandelsbetriebe mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m² zulässig. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.900 m² sind demnach zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Das Planungsrecht soll in Form eines Bebauungsplanes gemäß §§ 2 ff. BauGB geschaffen werden.

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt 61 - Stadtentwicklung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Jan Genke, Telefon: 02581-541612, E-Mail: jan.genke@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 15.06.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.06.2023 - 06.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 12.03.2024 - 14.04.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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