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Bebauungsplan in Bearbeitung

3.36 "Östlich Everwordschule" im Stadtteil Freckenhorst

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.36 „Östlich Everwordschule“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Die Plangebietsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 3.36 sind im Übersichtsplan vom 16.10.2023 im Maßstab 1:2.500 dargestellt. Das rund 4,4 Hektar große Plangebiet umfasst die Flurstücke 558, 1592, 1671, 1678 - 1680, 1692, 1697, 1727, 1728 sowie teilweise die Flurstücke 1335 und 1690 in Flur 5 und teilweise das Flurstück 196 in Flur 4 in der Gemarkung Freckenhorst.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der planungsrechtliche Rahmen für eine Neugliederung des Bereichs östlich der Everwordschule in Freckenhorst geschaffen werden. Neben dem Neubau der Schul- und Vereinssporthalle, sollen eine Kindertageseinrichtung, eine Rettungswache sowie Optionsflächen für sportliche Nutzung auf der städtischen Fläche ermöglicht werden.

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt 61 - Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersichtsplan

Übersichtsplan
Bebauungsplan Nr. 3.36


Ansprechperson

  • Herr Jan Genke, Telefon: 02581-541612, E-Mail: jan.genke@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 28.05.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.06.2020 - 29.06.2020, Vorzeitige Unterrichtung gem. §13a (3) BauGB
  • 07.11.2022 - 06.12.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.12.2023 - 07.01.2024, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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