Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2.15 / 2. Änderung für das "Gewerbegebiet nördlich Splieterstraße zwischen Schembach und Am Salzgraben" im westlichen Teilbereich im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Anpassung der verkehrlichen Festsetzungen an die tatsächliche Nutzung soll der Bebauungsplan Nr. 2.15/ 2. Änderung für das „Gewerbegebiet nördlich der Splieterstraße zwischen Schembach und Am Salzgraben“ im westlichen Teilbereich mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Hierbei wird das Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.15/ 2. Änderung umfasst in der Gemarkung Warendorf in Flur 23 das Flurstück Nr. 381.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 31.07.2014 im Maßstab 1:2.500 dargestellt.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.15/ 2. Änderung umfasst in der Gemarkung Warendorf in Flur 23 das Flurstück Nr. 381.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 31.07.2014 im Maßstab 1:2.500 dargestellt.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 11.09.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.09.2014 - 02.10.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB
- 27.10.2014 - 28.11.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 19.12.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 30.01.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Änderung von
- 2.15 Gewerbegebiet nördl. Splieterstr. zw. Schembach und Salzgraben
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung