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Aktuelle Satzung

Gestaltungssatzung "Hörster Heide" (ersetzt durch 8.48 / 1. Änderung) im Stadtteil Milte

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung vom 17.02.1994 die Gestaltungssatzung für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8.48 "Erholungszentrum Hörster Heide" beschlossen.

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Geltungsbereich Gestaltungssatzung Hörster Heide

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 17.02.1994, Satzungsbeschluss gem. §§ 4 (1) und 28 (1) GO NRW
  • 18.03.1994, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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