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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2.20 zwischen Vohrener Weg, Breite Straße, Krimphovenweg im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Anlass des Verfahrens ist der Wunsch bauwilliger Grundstückseigentümer,süd-östlich des Krimphovenweges, ihre Grundstücke im rückwärtigen Bereich, entlang des Vohrener Weges, bebauen zu dürfen. Zurzeit ist dieser Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2.11 als nicht überbaubare Fläche festgesetzt.

Seitens der Verwaltung wurde eine Verdichtung zwischen Vohrener Weg, Breite Straße und Krimphovenweg als vertretbar angesehen. Sie bedarf allerdings eines neuen Bebauungsplanes für einen Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 2.11.

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 08.07.2010 den Beschluss gefasst, für
einen Teilbereich des Bebauungplanes Nr. 2.11 einen neuen Bebauungsplan mit der Nr. 2.20 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 2.20 umfasst die Flurstücke 553, 431, 430, 429, 428, 427 und 475 in Flur 22, Gemarkung Warendorf.
Die neuen Plangebietsgrenzen sind im unten aufgeführten Übersichtsplan vom 17.06.2010 im Maßstab 1:5.000 dargestellt.

Die für den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes 2.20 zutreffenden sonstigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2.11 werden übernommen bzw. soweit erforderlich angepasst.



Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 08.07.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.01.2011 - 25.02.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 03.02.2011, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
  • 16.05.2011 - 30.05.2011, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 14.07.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.07.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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