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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

3.30 Werksgelände Brinkhaus im Stadtteil Freckenhorst

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Hauptziel der Planung ist es, auf dem frei werdenden Werksgelände Brinkhaus einen Discounter, weitere Fachmärkte sowie eine Wohnbebauung zu ermöglichen.Der vorhandene öffentliche Stellplatz am Brüggenbach wird mit in das Plangebiet einbezogen.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtverbindliche Auskunft nehmen sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsplan Bpl Nr. 3.30

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 30.06.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.07.2005 - 31.08.2005, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 08.08.2005 - 26.08.2005, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 16.06.2008 - 18.07.2008, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.09.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 05.12.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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