
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2.66 / 1. Änderung südlich der Schmiedestraße im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Sinn und Zweck des Änderungsplanes ist die planerische und bauliche Nutzung mit Wohnhäusern auf einer freistehenden Fläche südlich des Wendehammers am Petermannweg im Bereich bestehender Bebauung (Nachverdichtung).
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan zum B.Plan Nr. 2.66 / 1, Änderung
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 13.12.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 17.03.2008 - 18.04.2008, Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 16.06.2008 - 30.06.2008, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- 11.09.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 02.10.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 2.66 Gebiet südlich der Schmiedestraße
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung