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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

1.21 zwischen Fürstenbergstr. und der Straße Stadthagen im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Hauptziel der Planung ist es, die im rechtverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1.22 für das Gebiet beiderseits der Milter Straße zwischen Nordumgehung B64 (neu: Stadtstraße Nord) und Emstal im Bereich zwischen Fürstenbergstraße und der Straße Stadthagen die öffentlichen Verkehrsflächen zu reduzieren und für die dort entstandene sowie mögliche Wohnbebauung eine Anpassung u. a. in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise zu ermöglichen.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Hinweis: Bis zum Stichtag 01.09.2007 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftdatum (bei FNP Rechtswirksamkeitsdatum) erfasst.

Jüngere Planungsverfahren umfassen weitere Detailinformationen.

Übersichtsplan

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 19.03.2007 - 13.04.2007, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 22.03.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.10.2007 - 03.12.2007, Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 13.03.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 20.03.2008, Öffenliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) BauGB (Rechtskraft)

Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

Was ist ...

 Weitere Links
Link-Bild Übersicht Verfahrensablauf

Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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