Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
1.15 nördlich Krankenhaus Warendorf im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 1.15
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 17.02.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- BebauungsplanAlle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit dem bzw. der jeweiligen Ansprechpartner/in.Bebauungsplan
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- Bebauungsplan
- Begründung