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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

0.04 "Zwischen Lüningerstraße und Kolkstiege" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0.04 „Zwischen Lüningerstraße und Kolkstiege“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 11.01.2019 im Maßstab 1:2.500 dargestellt. Der rund 3.820 m² große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 71 bis 73, 76 bis 78, 158, 219 bis 223, 427 sowie Teile der Flurstücke 405, 406 und 411, Flur 30 der Gemarkung Warendorf.

Über die Jahre hat sich in diesem Altstadtbereich eine überwiegende Wohnnutzung etabliert, wodurch die tatsächliche Nutzungsstruktur nicht mehr den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes entspricht. Weitere Gebäude, die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienen würden, wären daher nicht genehmigungsfähig, da sie der allgemeinen Zweckbestimmung des Baugebietes wiedersprechen würden. Durch die bestehende Kerngebietsfestsetzung könnten zurzeit nur Bauanträge genehmigt werden, die überwiegend gewerblichen Nutzungen dienen.

Wie auch dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Altstadt Warendorf zu entnehmen ist, verfolgt die Stadt Warendorf unter anderem das Ziel, die Altstadt als attraktiven Wohnstandort zu sichern und zu stärken. Insofern deckt sich das Ziel des ISEK mit der konkreten Absicht eines Grundstückseigentümers, in diesem Bereich weitere Wohneinheiten zu realisieren. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der planungsrechtliche Rahmen geschaffen werden, eine Nutzungsmischung weiterhin zu gewährleisten und gleichzeitig die Wohnnutzung verträglich weiterzuentwickeln.

Vorzeitige Unterrichtung gem. § 13a (3) BauGB

In der Zeit vom 18.03. bis 01.04.2019 konnten sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der vorzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen informieren.

Die vorzeitige Unterrichtung erfolgt bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr), außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.

Öffenltiche Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 

In der Zeit vom 15.06. bis 19.07.2020 konnten sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der öffenltichen Beteiligung zu den ausgelegten Planunterlagen informieren und Stellungnahmen abgeben. Die Offenlage erfolgt bei der Stadtverwaltung Warendorf im Eingangsfoyer der VHS, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Dienstzeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr), außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache.

Erneute -beschränkte- Offenlage gem. § 4a (3) BauGB

In der Zeit vom 14.09. bis 27.09.2020 können die Bürgerinnen und Bürger erneut Stellungnahmen zum angepassten Bebauungsplanentwurf abgeben. Aus der weiteren Bearbeitung der Vorhabenplanung ergibt sich die Notwendigkeit, den Bebauungsplanentwurf in seinen Festsetzungen geringfügig anzupassen. 

Die Planunterlagen zu erneute -beschränkte- öffentliche Auslegung liegen ebenfalls bei der Stadtverwaltung Warendorf, Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, im Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Dienststunden (Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr), außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache zur Einsichtnahme und Erläuterung aus.

 

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 0.04

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 21.02.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.03.2019 - 01.04.2019, Vorzeitige Unterrichtung gem. §13a (3) BauGB
  • 15.06.2020 - 19.07.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 14.09.2020 - 27.09.2020, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
  • 22.12.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.01.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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