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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

2.71 / 1. Änderung "Zwischen Katzheide und Waterstroate" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.71 / 1. Änderung „Zwischen Katzheide und Waterstroate“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 07.01.2019 im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Der rund 7,9 ha große Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 255, 256, 257, 258, 259, 260 und 261, Flur 9 der Gemarkung Warendorf.

Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, eine Gewerbeansiedlung südlich der Kreisstraße K 3 Katzheide zu fördern sowie eine Zuwegung zum südlich gelegenen Versorgungsbereich zu sichern. Durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird die Zuwegung zum Regenrückhalte- und Regenklärbecken planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus wird eine Anpassung der festgesetzten Gebäudehöhe vorgenommen, so dass eine ökonomisch sinnvollere Nutzung der Flächen möglich wird.

 

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Übersicht Bebauungsplan Nr. 2.71 / 1. Änderung

Übersichtsplan


Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 21.02.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.03.2019 - 14.04.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 23.05.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.05.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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