Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Bebauungsplan Nr. 3.04 für das Gebiet „Groneweg/Weidbrake“ wird in einem Teilbereich im Verfahren gem. § 13 a BauGB in einem 1. Änderungsverfahren überarbeitet. Mit der Aufstellung wird das Ziel verfolgt, die bestehenden Gebäude baurechtlich abzusichern und zeitgemäße Erweiterungs- oder Nachverdichtungsoptionen zu ermöglichen.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 07.02.2017 im Maßstab 1: 2.500 dargestellt.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 30.03.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.12.2017 - 31.01.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 16.07.2018 - 17.08.2018, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- 11.10.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 18.01.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Gutachten