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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

9.05 Sondergebiet "Reiterhof Hardinghaus" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Ziel der eingeleiteten Bauleitplanung ist es, den westlichen Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 9.02 mit der Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung
"Sportleistungszentrum, Reitanlagezentrum für den Modernen Fünfkampf" und einer westlich angenzenden landwirtschaftlichen Fläche zu überplanen und diesen Bereich einer Sondergebietsnutzung, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmumg "Reiterhof Hardinghaus" sowie zugehörigen privaten Grünflächen für Reitanlagen zuzuführen.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 31.08.2009 - 25.09.2009, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 07.09.2009 - 25.09.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 21.09.2009, Öffentlicher Informations- und Erörterungstermin
  • 24.09.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.12.2009 - 18.01.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.03.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.07.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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 Weitere Links
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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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