Bebauungsplan in Bearbeitung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.36 „Östlich Everwordschule“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Die Plangebietsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 3.36 sind im Übersichtsplan vom 16.10.2023 im Maßstab 1:2.500 dargestellt. Das rund 4,4 Hektar große Plangebiet umfasst die Flurstücke 558, 1592, 1671, 1678 - 1680, 1692, 1697, 1727, 1728 sowie teilweise die Flurstücke 1335 und 1690 in Flur 5 und teilweise das Flurstück 196 in Flur 4 in der Gemarkung Freckenhorst.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der planungsrechtliche Rahmen für eine Neugliederung des Bereichs östlich der Everwordschule in Freckenhorst geschaffen werden. Neben dem Neubau der Schul- und Vereinssporthalle, sollen eine Kindertageseinrichtung, eine Rettungswache sowie Optionsflächen für sportliche Nutzung auf der städtischen Fläche ermöglicht werden.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt 61 - Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Herr Jan Genke, Telefon: 02581-541612, E-Mail: jan.genke@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 28.05.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 15.06.2020 - 29.06.2020, Vorzeitige Unterrichtung gem. §13a (3) BauGB
- 07.11.2022 - 06.12.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 04.12.2023 - 07.01.2024, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 3.32 "Zwischen Westkirchener Straße und Nordfeld"
- 3.07 Am Wörden