Bebauungsplan in Bearbeitung
1.18 "Firmengelände Brinkhaus " im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 24.06.2009 beschlossen, für das Firmengelände Brinkhaus auf der Warendorfer Emsinsel den Bebauungsplan Nummer 1.18 mit Festsetzungen gemäß § 30 Baugesetzbuch aufzustellen.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 20.05.2009 im Maßstab 1:5000 dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Flurstücke Gemarkung Warendorf, Flur 26, Flurstücke 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 60, 61 und 98 sowie 21, 87, 88 und 315 teilweise (Landschaftsschutz und Emsufer).
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 20.05.2009 im Maßstab 1:5000 dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Flurstücke Gemarkung Warendorf, Flur 26, Flurstücke 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 60, 61 und 98 sowie 21, 87, 88 und 315 teilweise (Landschaftsschutz und Emsufer).
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Frau Pascale Schembecker, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: pascale.schembecker@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 24.06.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB