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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

3.26 / 1. Änderung "Westlich der Westkirchener Straße zwischen Kleistraße und Dr.-Sandforth-Straße" im Stadtteil Freckenhorst

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Zielsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.26 ist es, die teilweise eingerückte Baugrenze entlang der nördlich des Plangebietes liegenden Kleistraße zu begradigen. Dadurch wird der Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Baugrenze von derzeit 6,00 m auf 3,00 m zu reduziert. Somit ist eine Bebaubarkeit der Grundstücke entsprechend der vorhandenen Bebauung möglich. Im Zuge der Änderung wurde auch eine Begrenzung der Baukubatur durch Festsetzung einer Traufhöhe von 6,60 m notwendig. Das Änderungsverfahren ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt worden.


Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 12.07.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.07.2018 - 24.08.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB
  • 15.03.2019 - 14.04.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.07.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 13.09.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge

Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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