Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
9.01 "Gewerbegebiet Düpmann westlich Hoetmar" im Stadtteil Hoetmar
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Erweiterung des Unternehmens in der Bauerschaft Holtrup soll der Bebauungsplan Nr. 9.01 für das „Gewerbegebiet Düpmann westlich Hoetmar“ nach § 2 Abs. 1 BauGB mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 12.05.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 14.11.2016 - 09.12.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 29.06.2020 - 31.07.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 11.01.2021 - 24.01.2021, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- 12.07.2021 - 15.08.2021, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- 17.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 12.02.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung mit Umweltbericht
- Gutachten