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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

1.27 / 1. vereinfachte Änderung "Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord" im Stadtteil Warendorf

TexthinweisAllgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:

Durch die 1. vereinfachte Änderung sollen die getroffenen Höhenfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.27 „Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord“ in einigen Teilbereichen geringfügig angepasst werden. Hierdurch soll den Bauherren mehr Spielraum bei der Umsetzung ihrer Bauvorhaben gegeben werden, um beispielsweise auch den Bau von energieeffizienteren Gebäuden, die in der Regel eine umfangreichere Dämmung erfordern, zu ermöglichen. Die städtebauliche Zielsetzung dieses vereinfachten Änderungsverfahrens besteht somit insbesondere darin, eine verlässliche Regelung zu den verschiedenen Höhenfestsetzungen zu treffen. Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Konzept der Höhenentwicklung, welches eine abnehmende Dichte von innen nach außen vorsieht, bleibt dabei im Grundsatz gewahrt.

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de

Verfahrensschritte

  • 22.02.2021 - 23.03.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 06.05.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.05.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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Rubrik
Grundlagen der Stadtplanung

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Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informations- zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechpersonen.

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