Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
4.15 "Weidkamp" im Stadtteil Hoetmar
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Die Stadt Warendorf beabsichtigt im Ortsteil Hoetmar ein neues Wohngebiet zu entwickeln, um den aktuellen Bedarf an Wohnraum zu decken. Das Plangebiet zur Ausweisung neuer Wohnbaufläche soll nun angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4.13 „Lindenstraße 2“ entwickelt werden. Hierdurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehende Bebauung der Straße „Weidkamp“ in östliche Richtung zu arrondieren.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 18.02.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.05.2021 - 08.06.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 11.10.2021 - 14.11.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 21.02.2022 - 06.03.2022, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 19.05.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 13.06.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB