Bebauungsplan in Bearbeitung
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 18.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.52 "Westlich des Gewerbegebietes ´Am Hellegraben´ " beschlossen.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 12.01.2021 im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Das Plangebiet befindet sich westlich der Warendorfer Kernstadt zwischen B64 und Münsterweg und hat eine Größe von 6,6 ha. Es umfasst die Flurstücke 39, 51, 171, 174-180, 182, 183-189, 191-193, 205, 285, 286, 374, 375, 407, 435, 444, 446-448, 489, 490, 495-500, 508, 509, 564 sowie Teile der Flurstücke 467, 552 und 554, Flur 5, Gemarkung Warendorf.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Zielsetzung verfolgt, Baurecht für eine Dauerkleingartenanlage und eine ‚Tiny-House-Siedlung‘ zu schaffen sowie die bestehende Wohnbebauung planungsrechtlich abzusichern.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Geltungsbereich
Ansprechperson
- Frau Hanna Hackelbusch, Telefon: 02581-54 1622, E-Mail: hanna.hackelbusch@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 04.02.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 07.11.2022 - 06.12.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Frühzeitige Beteiligung