Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Sicherung des Gewerbestandortes Hoetmar beabsichtigt die Stadt Warendorf im Ortsteil Hoetmar westlich der Ahlener Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Weiterentwicklung der ortsansässigen Gewerbebetriebe zu schaffen. Die Erforderlichkeit der Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes ergibt sich aus konkreten, seitens der Gewerbetreibenden geäußerten Flächenbedarfen zur Betriebssicherung und -erweiterung.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 25.06.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.06.2022 - 24.07.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 27.02.2023 - 28.03.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 28.09.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 02.12.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- FNP 2010 / 015. Änderung "Westlich Ahlener Straße"