
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
2.44 "Nördlich Kardinal-von-Galen-Straße" im Stadtteil Warendorf
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur Schaffung von Wohnbauland soll im Warendorfer Südwesten der Bebauungsplan Nr. 2.44 für das Gebiet „Nördlich Kardinal-von-Galen-Str.“ mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 13.03.2015 im Maßstab 1:2.500 dargestellt.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Die Plangebietsgrenzen sind im Übersichtsplan vom 13.03.2015 im Maßstab 1:2.500 dargestellt.
Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: teamstadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 23.04.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.06.2016 - 15.07.2016, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 30.06.2016 - 08.07.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 18.04.2017 - 17.05.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 16.10.2017 - 03.11.2017, Erneute - beschränkte - öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
- 07.02.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 23.03.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB