Stadtplanung

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Lärmaktionsplanung gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gemäß Ziffer 9 des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 7.2.2008 (V5, 8820.4.1) gebe ich Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bis zum 13.05.2024 Gelegenheit zur Äußerung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann im Online-Verfahren abgerufen werden.

Ansprechperson

  • Herr Christian Hohmeier, Telefon: 05733 913184, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 15.04.2024 - 13.05.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Dokumente

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange